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Übergangsfristen und Auswahlhilfe für Energieausweise Der Energieausweis ist bei Verkauf oder Vermietung auszustellen. Das gilt für Wohngebäude bis Baujahr 1965 ab dem 1. Juli 2008, für Wohngebäude ab Baujahr 1966 ab dem 1. Januar 2009, für Nichtwohngebäude (Gewerbe oder öffentliche Einrichtungen) ab dem 1. Juli 2009. Bis zum 30. September 2008 besteht die uneingeschränkte Wahlmöglichkeit zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Ab dem 1. Oktober 2008 ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor der Wärmeschutzverordnung 1977 gebaut wurden und diesem Anforderungsniveau nicht entsprechen, vorgeschrieben. Der bedarfsorientierte Ausweis ist zudem zwingend, wenn staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden sollen.
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